Gemäß § 7 des Versicherungsvertragsgesetzes teilt der Versicherer Ihnen die erforderlichen Vertragsbestimmungen und Vertragsinformationen vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung in Textform mit. Damit soll Ihnen Gelegenheit gegeben werden, sich vor Abgabe Ihres Antrags mit den Einzelheiten des Vertrags vertraut zu machen. Sie werden damit Vertragsbestandteil.
1. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (R+V Allgemeine Versicherung AG)
2. Betriebs-Haftpflichtversicherung (Mannheimer Versicherung AG)
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