Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Wenn eine Falschberatung, ein Fristversäumnis, ein fehlerhaftes Gutachten oder ein Planungsfehler vorliegt, kann das hohe Schadenersatzansprüche nach sich ziehen. Wer in seiner beruflichen Tätigkeit beratend, publizierend, prüfend, begutachtend, beurkundend, verwaltend oder vollstreckend tätig ist, muss sich auch mit den Folgen möglicher Versäumnisse oder Fehler seiner Tätigkeit befassen. Verschiedene Berufsgruppen benötigen hierfür eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Dieser Versicherungsschutz wird Angehörigen verschiedener freier Berufe, Beamten und Angestellten in Ämtern, Behörden, Gemeinden, Körperschaften, Kammern, Anstalten, Wohnungsunternehmen oder beispielsweise Verbänden gewährt.

Was leistet die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Vermögensschäden sind sehr häufig und kommen in den verschiedensten Gebieten vor. Echte Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus Schäden dieser Art herleiten.

Im Schadenfall prüft die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

Berechtigte Ansprüche werden durch die Versicherungsgesellschaft bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme übernommen. Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche wehrt die Versicherungsgesellschaft ab - notfalls auch vor Gericht.

Für jede Berufsgruppe wird ein individueller Versicherungsschutz benötigt.

Wer benötigt eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

  • Während sich der Ingenieur in erster Linie hinsichtlich möglicher Planungsfehler absichern muss, benötigt der Journalist einen Versicherungsschutz, der auf Urheberrechtsverletzungen oder etwa die Veröffentlichung falscher Tatsachen abzielt.
  • Ein Immobiliendienstleister könnte auf Schadenersatz verklagt werden, wenn er unzutreffende Auskünfte über Baubeschränkungen oder über laufende Mietverträge sowie Kündigungsrechte erteilt.
  • Der Versicherungsmakler kann für eine Falschberatung in Haftung genommen werden.
  • Für einige rechts- und wirtschaftsberatende Berufe ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben: Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer.
  • Für andere beratende Berufe ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sehr zu empfehlen: Werbeagenturen, Unternehmensberater, Vereine, Wohnungsunternehmen, diverse Dienstleister.

Abgrenzung Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und Berufs-Haftpflichtversicherung

Je nach Berufsbild gibt es daher unterschiedliche Vertragsbedingungen, die individuell auf die jeweilige Tätigkeit zugeschnitten sind.

Unter Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung fallen die Tarife für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder z.B. Versicherungsmakler. Wegen des finanziellen Risikos einer fehlerhaften Beratung müssen bei diesen Berufsgruppen echte Vermögensschäden gesondert versichert werden. Daher spricht man von einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Manche Berufsgruppen benötigen eine Berufs-Haftpflichtversicherung und keine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Ärzte, Ingenieure oder Architekten sollten eine Berufs-Haftpflichtversicherung abschließen. Teilweise ist die Berufs-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Die Berufs-Haftpflichtversicherung greift u.a. bei Personenschäden, Sachschäden und bei Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens.

Sowohl für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als auch für die Berufs-Haftpflichtversicherung findet man im Internet inzwischen Vergleichsrechner. Wir haben uns entschieden, in diesen Sparten nur individuelle und maßgeschneiderte Verträge von zuverlässigen Versicherern anzubieten. Ein voreiliger Vertragsabschluss über einen Vergleichsrechner kann bei einer Firma oder einem Selbständigen ein zu hohes Risiko für den Fortbestand des Unternehmens darstellen, wenn man hier vorschnell einen unpassenden oder lückenhaften Vertrag abgeschlossen hat.

Wenn Sie an dieser Stelle ausschließlich einen reinen Preisvergleich wünschen, sind wir nicht der richtige Ansprechpartner.
Sofern Sie Ihren Versicherungsschutz individuell und maßgeschneidert gestalten möchten, um im Schadenfall wirklich unbesorgt sein zu können, dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie.

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Fordern Sie jetzt weitere Informationen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung an.

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