Beamte erhalten keine Rente sondern ein Ruhegehalt - die Beamtenpension. Stand 2023 liegt die Pension bestenfalls bei 71,75 Prozent des Bruttogehalts (bei einer maximalen Dienstzeit von 40 Jahren). Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, muss Abschläge in Kauf nehmen. Dies sind derzeit bis zu 14,4 Prozent.
Die Altersvorsorge von Beamten wird aus den laufenden Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. Diese Regelungen aus dem Beamtenversorgungsgesetz können durch zukünftige Gesetzesänderungen verschlechtert werden.
Wir beraten Beamte seit vielen Jahren zu den Themen Versorgungsansprüche im Alter und den Möglichkeiten, wie Beamte die entstehende Versorgungslücke reduzieren oder schließen können.