Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung - selbst das solideste Haus kann stark beschädigt werden. Diese Schäden auszuschließen, ist fast unmöglich. Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sich zumindest finanziell absichern.

Was ist versichert?

Versichert ist das Wohngebäude. Zubehör, das der Instandhaltung des Gebäudes oder dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, gilt als versichert, soweit es sich in dem versicherten Gebäude befindet oder außen am Gebäude angebracht ist.

Nebengebäude und Garagen sind versicherbar, müssen aber in der Regel separat angegeben werden.

Welche Gefahren sind versichert?

Feuer

Brand, Blitzschlag, Explosion

Leitungswasser

Rohrbruch, Frostschäden an Rohren

Sturm/Hagel

 

Sinnvolle Ergänzungen:

Die drei Grundrisiken Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel hat inzwischen vernünftigerweise fast jeder Hauseigentümer abgesichert. Viele der möglichen Schäden, die zu hohen Kosten führen können, sind so bereits abgedeckt.

Dennoch bietet diese Drei-Gefahren-Deckung noch viele Angriffspunkte für Schadenereignisse, deren Folgen Sie selbst tragen müssten.

Elementarschäden

Überschwemmung/Hochwasser ist natürlich die Elementargefahr, die am häufigsten zu Versicherungsfällen führt. Schnell entstehen hier Kosten in mittlerer fünfstelliger Höhe. Gerade bei Überschwemmungen resultieren diese Kosten meist gar nicht so sehr aus echten Beschädigungen am Gebäude, sondern vielmehr aus dem Aufwand, der für Auspumpen, Reinigung und Trockenlegung entsteht. Die Mühe, die es macht, z. B. einen schlammgefüllten Keller wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf man nicht unterschätzen. Die Welt erfährt einen Klimawandel. Davor kann und darf man die Augen nicht verschließen. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich hier um eine normale zyklische Veränderung handelt oder der Mensch den Wandel verursacht hat. Fast einstimmig ist die Expertenmeinung, dass wir uns in den nächsten Jahren auf noch mehr Wetterextreme einstellen müssen. Wir können nur dringend empfehlen, sich ebenfalls auf das Wetter von morgen einzustellen und diese wichtige Deckungserweiterung für Elementarschäden abzuschließen.

Unbenannte Gefahren

Die drei Grundrisiken in Verbindung mit der Deckungserweiterung um Elementarschäden stellt eine sehr solide Absicherung dar, die einen Großteil der in der Praxis wirklich eintretenden Versicherungsfälle, abdeckt. Die bestmögliche Abrundung des Versicherungsschutzes für Ihr Haus erhalten Sie, wenn Sie sich auch für eine Deckung gegen unbenannte Gefahren entscheiden. Diese - zugegeben - schwer greifbare Gefahrengruppe, kommt vom Grundsatz her für Schäden auf, die durch eine Gefahr entstanden sind, die nicht näher in den Bedingungen benannt wurde. Hier gehen die Versicherer den umgekehrten Weg und schließen bestimmte Schadensereignisse vom Versicherungsschutz aus. Solche Ausschlüsse sind z. B. Krieg, Vorsatz und Kernenergie.

Marktgarantie

Manche Versicherer bieten eine Marktgarantie an. Dies ist eine Art „Best-Leistungs-Garantie“. Wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass der Schaden nicht versichert wäre, eine andere Versicherungsgesellschaft aber leisten würde: dann werden die Kosten auch übernommen.

Nachhaltigkeits-
Baustein

Immer modernere und umweltschonendere Bauweisen haben auch ihren Preis. Über einen Nachhaltigkeitsbaustein können Mehrleistung für Nachhaltigkeit und Energieeffizienz mitversichert werden. Teilweise werden Beratungskosten für nachhaltige Technologien oder Energieberatungen übernommen.

Glasschäden

Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Meistens kann man eine Glasversicherung sehr günstig in die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung integrieren.

Folgende Leistungen werden im Schadenfall durch den Versicherer erbracht

Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Gegenstände. Bei beschädigten Gegenständen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. In Kurzform: das Haus wird wieder neu aufgebaut.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt, wie zum Beispiel Kosten für Dekontamination oder Aufräum- und Abbruchkosten.

Die Versicherungssumme

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes und kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden.

Meist wird die Versicherungssumme in der Wohngebäudeversicherung als Wert 1914 in Mark angegeben. Das Jahr 1914 wurde ausgewählt, da es das letzte Jahr in Deutschland war, in dem es stabile, aussagekräftige Baupreise und keine außergewöhnlichen Baupreissteigerungen gab. Jedes Jahr veröffentlicht das Statistische Bundesamt einen Baupreisindex, mit Hilfe dessen sich der Wert 1914 in den Neubauwert umrechnen lässt. Für das Jahr 2023 gilt ein Wert von 19,61. Somit hat ein Wohngebäude mit einem beispielhaften Wert von 25.000 Mark im Jahr 1914 folgenden Neubauwert im Jahr 2023:

25.000 (Wert 1914) x 19,61 (Baupreisindex) = 490.250 Euro

Ergänzung:

Es gibt jedoch auch einige Versicherer, die Prämie über die Wohnfläche berechnen – sog. Wohnflächen-Modelle. Dabei wird dann oft eine Höchstentschädigung pro qm Wohnfläche oder eine pauschale Versicherungssumme festgelegt, die nichts mit dem Gebäudewert zu tun haben muss. Dabei muss auch beachtete werden, dass die Versicherer diese Methode nicht einheitlich anwenden. So wird z.B. eine Waschküche nicht bei jedem Versicherer zur Wohnfläche mit einberechnet.

Bildquelle(n):
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