Eine Dienstunfähigkeits-Versicherung bzw. Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel bietet Beamten einen finanziellen Schutz bei Eintritt einer Dienstunfähigkeit.
Zu Beginn eines Beamtenverhältnisses (insbesondere in den ersten fünf Dienstjahren) ist die staatliche Absicherung unzureichend. Ohne eine Dienstunfähigkeits-Versicherung kann der gewohnte Lebensstandard auch für Beamte auf Lebenszeit nicht aufrecht erhalten werden, sofern in der Anfangsphase etwas passieren sollte.
Wenn man die Wartezeit überstanden hat, erhält der Beamte eine Mindestversorgung. Mit zunehmender Dienstzugehörigkeit steigen die Ansprüche etwas.
Dennoch bleibt dauerhaft eine Versorgungslücke bei Dienstunfähigkeit bestehen. Diese hängt beispielsweise von der Besoldungsgruppe ab. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Näherungsberechnung der Versorgungslücke wünschen, um damit einen geeigneten Orientierungswert für die benötigte Höhe der Dienstunfähigkeitsrente ermitteln zu können.
Für Beamte zählt die Dienstunfähigkeits-Versicherung neben der Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Absicherungen.
Bei der Auswahl der richtigen Dienstunfähigkeits-Versicherung kann man viele Fehler machen. Dies beginnt bei einer falschen Absicherungshöhe, einer nicht optimalen Tarifauswahl und einer fahrlässigen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Gerade der letzte Punkt kann dazu führen, dass die Versicherungsgesellschaft im Leistungsfall den Vertrag anfechten darf und man jahrelang umsonst eingezahlt hat.
Alle diese Fehler kann und sollte man vermeiden. Dazu reicht allerdings eine schnelle Vergleichsberechnung und oberflächliche Beantwortung der Risikofragen nicht aus. Wir haben - genau wie bei der privaten Krankenversicherung - eine strukturierte und transparente Vorgehensweise bei der Auswahl der optimalen Dienstunfähigkeits-Versicherung.
Dazu zählt die Wahl des richtigen Vertrages, die Absicherung einer individuell passenden Rentenhöhe und insbesondere eine sorgfältige und möglichst lückenlose Aufbereitung der Antragsfragen bzw. Gesundheitsangaben. Bei dieser Vorgehensweise muss der Kunde bei diesem Prozess aktiv "mitarbeiten", weil nur damit ein optimaler und anfechtungssicherer Versicherungsvertrag abgeschlossen wird.
Wenn Sie einen solchen Prozess bei der Ermittlung Ihrer Dienstunfähigkeits-Versicherung wünschen, können wir Ihnen auf Grund unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung eine optimale Unterstützung bieten.
Sofern Sie nur einen schnellen Preisvergleich wünschen, sind wir definitiv nicht der richtige Ansprechpartner.
Die Definition der Dienstunfähigkeit gemäß § 44 Absatz 1 Satz 1 BBG
Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.
Welche Krankheiten führen zu einer Berufs- oder Dienstunfähigkeit?
Ursachen für eine Berufs- oder Dienstunfähigkeit gibt es viele: ob Unfälle, Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates oder Krebs und andere bösartige Geschwülste. Besonderes Augenmerk muss aber auf die stetig ansteigende Anzahl an Nervenerkrankungen, die zur Berufsunfähigkeit führen, gelegt werden. Für mittlerweile knapp ein Drittel aller Leistungsfälle sind Psychische- bzw. Nervenerkrankungen wie Burn-Out die Ursache, Tendenz stark steigend. Diese Tatsache beweist nun, dass nicht nur körperlich Tätige ein hohes Risiko haben, sondern alle Personen, die am Arbeitsprozess teilnehmen.
Hauptauslöser für die Berufsunfähigkeit:
- 32%
- Nervenkrankheiten
- 21%
- Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates
- 16%
- Sonstige Erkrankungen
- 15%
- Krebs und andere bösartige Geschwülste
- 9%
- Unfälle
- 7%
- Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems
Wonach richtet sich der Beitrag für die Dienstunfähigkeits-Versicherung?
- Nach dem aktuellen Beruf
- Nach der Besoldungsgruppe
- Nach der abgeschlossenen Ausbildung oder Studium
- Nach dem Anteil der Bürotätigkeit / körperlichen Tätigkeit
- Nach dem Gesundheitszustand
- Nach dem Familienstand, ob man Kinder hat oder nicht
- Nach der zu versichernden Rentenhöhe bei Berufs- oder Dienstunfähigkeit
- Nach der Laufzeit des Vertrages
- Nach dem Alter bei Vertragsabschluss (je jünger, desto günstiger)
- Nach der Versicherungsgesellschaft
Manche Versicherungsgesellschaften haben weitere Kriterien.
Welche Probleme kann es bei Vertragsabschluss geben?
Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d.h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Sinnvoll und am preiswertesten ist daher der Abschluss einer Dienstunfähigkeits-Versicherung, wenn man noch gesund ist.
Die Durchführung einer anonymen Risikovoranfrage ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratung. Ohne diese Vorgehensweise kann man keine vernünftige Empfehlung abgeben.
Wie findet man die beste Berufs- oder Dienstunfähigkeits-Versicherung?
Sie erhalten von uns eine professionelle und neutrale Unterstützung bei der Auswahl der optimalen Dienstunfähigkeits-Versicherung.
Wir berücksichtigen:
- Ihre persönliche Situation
- Preise
- Bedingungen
- Finanzstärke der Anbieter
- Erfahrung und Kompetenz der Versicherungsgesellschaften
- Spezialisierung des Versicherers auf Beamte
- die Möglichkeit, die Rentenhöhe genau an die individuelle Situation und Besoldungsgruppe anzupassen
- Prozessquoten
- Bewertungen und Erfahrungen mit der Servicequalität
- verlässliche Angebote nach Abklärung von Gesundheitszustand, Beruf und Hobbys
- anonymisierte Risikovoranfrage zur Abklärung der Versicherbarkeit ohne Eintrag in die zentrale Wagnisdatei
- bei Erschwernissen (z.B. Risikozuschlägen) verhandeln wir für Sie mit den Versicherungsgesellschaften
- Begleitung und Unterstützung von der Auswahl der in Frage kommenden Gesellschaften über die Antragsabwicklung bis zum Vertragsabschluss
Alle unsere Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei. Wir erhalten unsere Vergütung in Form einer marktüblichen Courtage von den Versicherungsgesellschaften. Diese Vergütung ist automatischer Bestandteil der Beitragskalkulation. Sie zahlen daher niemals mehr als bei einem Vertragsabschluss über ein anderes Vergleichsportal oder über die Internetseite der Versicherungsgesellschaft.
Bildquelle(n):
© Micmazda - photocase.com
© Kaspars Grinvalds - stock.adobe.com