Betriebliche Altersvorsorge

Alle Arbeitnehmer haben seit 2002 das Recht auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV) per Entgeltumwandlung. Jeder Arbeitnehmer kann also eine Betriebsrente über seinen Arbeitgeber abschließen. Der Arbeitgeber darf hierbei bestimmen, mit welcher Versicherungsgesellschaft er zusammenarbeiten möchte.

Wie funktioniert die Betriebsrente?

  • Jeder Mitarbeiter kann einzeln entscheiden, ob er eine Betriebsrente abschließen möchte und welchen Beitrag er sparen möchte.
  • Der Mitarbeiter wandelt einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung um.
  • Durch die Gehaltsumwandlung ergeben sich für den Mitarbeiter und den Arbeitgeber Steuervorteile und Einsparungen bei den Sozialabgaben.
  • Arbeitgeber müssen 15% des Sparbeitrags des Arbeitnehmers als Zuschuss in die Betriebsrente investieren. Dies ist für den Arbeitgeber aber kein Mehraufwand, da der Arbeitgeber durch die vorherige Ersparnis bei den Sozialabgaben bereits einen finanziellen Vorteil hat. Dieser Vorteil wird nun zum großen Teil an den Mitarbeiter weitergegeben.
  • Dadurch wird die Betriebsrente für den Mitarbeiter sehr attraktiv.

Für den Arbeitgeber sind meist folgende Faktoren wichtig:

  • Der Arbeitgeber möchte seinen Mitarbeitern eine sehr gute Betriebsrente anbieten.
  • Die Betreuung der Mitarbeiter und Beratung zur Betriebsrente sollte professionell und unabhängig vom Arbeitgeber erfolgen.
  • Der Verwaltungsaufwand für die Einrichtung und Abwicklung der Betriebsrente sollte für den Arbeitgeber gering sein.
  • Alle gesetzlichen Vorgaben sollten eingehalten werden und Haftungsrisiken für den Arbeitgeber vermieden werden.

Für wen ist die Betriebsrente geeignet:

Die Betriebsrente eignet sich für alle Arbeitnehmer. Auch in kleinen Firmen besteht das Recht des Mitarbeiters, eine Betriebsrente abzuschließen.

Für Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften ist die Betriebsrente ebenfalls geeignet.

Bildquelle(n):
© Romolo Tavani - stock.adobe.com

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