Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, gewerblich genutzten Gebäuden oder auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken benötigen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Eigentümer haften für Schäden, die im Zusammenhang mit der Immobilie entstehen können.

Beispiele:

Wenn das Gebäude einstürzt und jemanden verletzt, muss der Eigentümer haften.

Wenn man im Winter seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt und ein Fußgänger vor dem Haus ausrutscht, haftet man als Eigentümer.

Wenn sich vom Dach des Hauses ein Dachziegel löst, auf die Straße herabfällt und ein Auto trifft. Dann haftet man als Hauseigentümer.

Wer benötigt eine solche Versicherung?

  • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses
  • Eigentümer eines gewerblich genutzten Gebäudes
  • Eigentümer, die ein Einfamilienhaus vermieten
  • Wohnungseigentümer (ggf. über die Eigentümergemeinschaft)

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht. Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.

Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, bezahlt die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung den entstandenen Schaden.

Bildquelle(n):
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