Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Hundehalter ein "Muss". Wer einen Hund besitzt, haftet für Schäden, die der Hund anrichtet.
Selbst das liebste Tier kann einen Personen- oder Sachschaden anrichten und damit hohe finanzielle Kosten verursachen.

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."

§ 833 BGB Haftung des Tierhalters

Unter Haftpflicht versteht man die gesetzliche Pflicht zum Schadenersatz, wenn Ihr Hund jemand anderem einen Schaden zufügt und Sie dafür als Hundehalter haften.

Die Aufgaben der Tierhalter-Haftpflichtversicherung:

Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung hat drei Hauptaufgaben, die wie folgt lauten:

  • Die Haftpflichtversicherung prüft im Schadensfall, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht.
  • Wenn der Schadenersatz berechtigt ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten.
  • Unberechtigte Ansprüche wehrt die Haftpflichtversicherung ab - notfalls auch vor Gericht.

Wir empfehlen in erster Linie die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Haftpflichtkasse und der Barmenia. Beide bieten hervorragende Konditionen und eine sehr gute Schadenabwicklung.

Schadenbeispiele:

Sachschaden:

  • Der Hund beißt sich in einer teuren Handtasche der Nachbarin fest und verursacht ein großes Loch. Die Handtasche muss neu gekauft werden.
  • Der Hund uriniert auf einen Teppich. Die teure Spezialreinigung bringt keinen Erfolg, so dass der Teppich weggeworfen werden muss.
  • Bei einem Besuch von Freunden versucht der Hund in den Garten zu kommen und kratzt dabei stark an der Türe. Die Spuren an den Rändern sind so stark, dass diese kostenpflichtig behoben werden müssen.
  • Beim Umherlaufen stößt der Hund versehentlich einen Stehtisch um. Auf diesem befanden sich allerdings Laptop und Smartphone. Beides fällt auf den Steinboden herunter und muss teuer repariert werden.
  • Trotz Vorsichtsmaßnahmen deckt ein Rüde eine läufige Hündin.
  • Der Hund zerkratzt beim Spielen ohne Vorwarnung den Lack eines parkenden Autos.

Personenschaden:

  • Bei einem Spaziergang wird der Hund durch einen vorbeifahrenden Fahrradfahrer stark irritiert und beißt in die Reifen. Der Fahrradfahrer stürzt und zieht sich ernsthafte Verletzungen zu. Die Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall führen zu Kosten im fünfstelligen Bereich. Diese Kosten müsste man ohne Haftpflichtversicherung selbst bezahlen.
  • Selbst bei dem liebsten Hund können unabsichtlich Verletzungen von Personen entstehen. Sei es beim Spielen oder weil der Hund eine Situation falsch einschätzt und einen Menschen beißt. Sämtliche Arztkosten, Schmerzensgeld und Folgekosten müssen durch den Hundehalter übernommen werden. An dieser Stelle schützt die Haftpflichtversicherung, welche die Kostenhöhe prüft und anschließend erstattet.

Wichtige Leistungen im Überblick

  • Bis zu 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer, die Familienangehörigen, die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen und die (nicht gewerbsmäßigen) Tierhüter.
  • Best-Leistungs-Garantie inklusive: dauerhaft bestmögliche Bedingungen ("Erweiterte Vorsorge")
  • Forderungsausfallversicherung ohne Mindestschadenhöhe inklusive
  • Mietsachschäden an Wohnräumen (ohne Selbstbeteiligung)
  • Deckschäden (gewollter und ungewollter Deckakt) sind mitversichert
  • Tierische Ausscheidungen sind mitversichert
  • Innovationsklausel inklusive: d.h. bei zukünftigen beitragsfreien Bedingungsverbesserungen werden diese Verbesserungen automatisch Bestandteil des Vertrages.

Welcher Versicherung ist besser geeignet: Die Haftpflichtkasse oder die Barmenia?

Beide Versicherungsgesellschaften liegen sowohl von den Preisen, den Versicherungsbedingungen als auch von der Qualität bei der Schadenregulierung gleich auf. Für die Hunde-Haftpflichtversicherung sind beide Gesellschaften absolut geeignet.

Bei Auswahl der höchstmöglichen Versicherungssumme von 50 Millionen Euro liegt die Haftpflichtkasse etwas günstiger als die Barmenia.

Wenn man allerdings zusätzlich zur Haftpflichtversicherung noch eine Tier-Krankenversicherung abschließen möchte, wäre die Barmenia der geeignete Anbieter.

Bildquelle(n):
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