"Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist." Dies ist geregelt in § 44 Absatz 1 Satz 1 BBG.
Wenn ein Beamter aus gesundheitlichen Gründen seinen Dienst nicht mehr ausüben kann (zum Beispiel auf Grund von Burn-Out, psychischen Erkrankungen, Krebserkrankungen, Rheuma, Gelenkerkrankungen, Herzerkrankungen oder Unfällen), reichen die Versorgungsansprüche über den Dienstherrn in den allermeisten Fällen nicht aus.
Beamte benötigen daher eine maßgeschneiderte Dienstunfähigkeits-Versicherung bzw. eine Berufsunfähigkeits-Versicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.