Was sind die Unterschiede der beiden Systeme?

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist weltweit ziemlich einzigartig. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung existieren parallel zwei verschiede Absicherungssysteme. Die Wahl zwischen den verschiedenen Systemen ist kompliziert, da beide Systeme Vor- und Nachteile haben. Allerdings hat der Gesetzgeber klare Vorgaben gemacht, wer sich überhaupt gesetzlich versichern darf und wer sich privat versichern darf.

Die wichtigsten Unterschiede in Kürze:

Gesetzliche Krankenkasse:

  • die gesetzliche Krankenkasse (GKV) versichert fast alle Personen (es gibt relativ wenige Ausnahmen)
  • wenn man Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden möchte, muss man keine Gesundheitsangaben machen.
  • der Beitrag in der GKV hängt in erster Linie vom Einkommen ab. Je mehr man verdient, desto teurer wird die gesetzliche Krankenkasse. Es gibt einen Mindestbeitrag und einen Höchstbeitrag.
  • die Leistungen werden durch den Gesetzgeber bestimmt. In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Kürzungen der Leistungen.
  • Kinder können meistens kostenfrei mitversichert werden (es gibt Ausnahmen, wenn zum Beispiel ein Elternteil privat krankenversichert ist und das andere Elternteil gesetzlich krankenversichert ist).
  • Gesetzliche Krankenkassenleistungen werden aus der Gemeinschaft der Beitragszahler (und des Steuerzahlers) finanziert und müssen daher laut Gesetz ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein. Diese Einschränkungen führen dazu, dass weitergehende Leistungen, die teurer aber besser sind, nicht übernommen werden.
  • für sehr gut verdienende Angestellte oder Selbständige, die über ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze haben, muss man jedes Jahr mit Beitragserhöhungen rechnen. Fast jedes Jahr erhöht der Gesetzgeber die Beitragsbemessungsgrenze. Dies führt automatisch zu einer Preiserhöhung in der gesetzlichen Krankenversicherung, selbst wenn der Beitragssatz konstant geblieben sein sollte.

Private Krankenversicherung:

  • nicht jeder darf sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
  • in die private Krankenversicherung dürfen nur bestimmte Personengruppen (wie zum Beispiel Selbständige, Beamte, Studenten und sehr gut verdienende Angestellte).
  • Personen, die aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland kommen (wie etwa aus China) und in Deutschland selbständig tätig sind, werden von gesetzlichen Krankenkassen oft abgelehnt und müssen sich dann eine private Krankenversicherung suchen.
  • der Beitrag für die private Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen. Stattdessen richtet sich der Preis für die private Krankenversicherung nach dem Alter bei Vertragsabschluss, nach dem Gesundheitszustand, dem individuell gewünschten Versicherungsumfang und der ausgewählten Krankenversicherung.
  • Bei Vertragsabschluss müssen umfangreiche Gesundheitsangaben gemacht werden. Teilweise inkl. Untersuchung durch einen Arzt und Zahnarzt. Wer bereits Erkrankungen hat, muss einen Risikozuschlag bezahlen oder darf sich nicht privat krankenversichern.
  • die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Tarifen sind extrem hoch. Eine private Krankenversicherung sollte man daher immer nur nach einer professionellen Beratung abschließen.
  • Kinder sind - im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse - nicht beitragsfrei mitversichert, sondern man muss jede Person einzeln versichern (und bezahlen).
  • die Erstattungssätze in der privaten Krankenversicherung können oft höher sein als für gesetzlich krankenversicherte. Dementsprechend steht Personen, die privat krankenversichert sind, tendenziell ein höheres medizinisches Leistungsangebot zur Verfügung. Häufig erhalten privat krankenversicherte schneller einen Termin bei Ärzten, eine bessere Versorgung und eine bessere Unterbringung im Krankenhaus.
  • Einschränkend muss man aber auch sagen: Die Leistungen der privaten Krankenversicherung können individuell zusammengestellt werden. Daher gibt es auch besonderes preiswerte Tarife, die eine schlechtere Versorgung haben als in der gesetzlichen Krankenkasse.

Bildquelle(n): © WoGi - stock.adobe.com

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