Welche Versicherungen benötigt eine Arztpraxis?
Niedergelassene Ärzte und Angestellte in Arztpraxen übernehmen eine besondere Verantwortung in unserer Gesellschaft. Diese Verantwortung ist aber auch einem besonders hohen Risiko ausgesetzt, da ein Fehler in der Berufsausübung schwerwiegende gesundheitliche und finanzielle Folgen für die Betroffenen nach sich ziehen kann.
Darüber hinaus bestehen für den Arzt und die Arztpraxis vergleichsweise hohe finanzielle Risiken, die mit dem Praxisbetrieb verbunden sind.
Das beginnt mit einem gesundheitlich bedingten Ausfall des Arztes, der zu einem Stillstand der Praxis führt, über eine Praxisunterbrechung auf Grund eines Wasserschadens bis hin zum Erpressungsversuch durch Cyber-Angriffe, wenn Patientendaten illegal entwendet wurden.
An entsprechenden Versicherungsangeboten für Arztpraxen mangelt es sicherlich nicht. Etwas schwieriger wird es allerdings, einen passenden Versicherungsschutz zu finden, der im Ernstfall hilft, die entstandenen Probleme schnellstmöglich zu lösen. Zu viele Verträge beinhalten leider Lücken im Versicherungsschutz.
Zu unseren Aufgaben zählt die Überprüfung und Bewertung bestehender Versicherungsverträge - aber auch die Erstellung maßgeschneiderter Angebote, um vorgenannte Probleme zu lösen und Risiken für den Arzt bzw. die Praxis zu minimieren.
Beispiele für Komplikationen mit verschiedenen Ärzteversicherungen:
- Berufshaftpflichtversicherung
In einer Allgemeinarztpraxis arbeitet nicht nur der Praxisinhaber, sondern auch mehrere angestellte Ärzte. Der Praxisinhaber hatte es versäumt, die erfolgreiche Facharztprüfung und die damit verbundenen neuen Tätigkeitsfelder eines angestellten Arztes seiner Berufshaftpflichtversicherung mitzuteilen.
Leider ergab sich durch einen Behandlungsfehler des angestellten Arztes eine Gesundheitsschädigung eines Patienten.
Die Berufshaftpflichtversicherung wollte die Kosten hierfür nicht tragen, da das neue Tätigkeitsfeld des Arztes nicht in den Versicherungsvertrag aufgenommen wurde.
- Geschäftsinhaltsversicherung
Ein junger Zahnarzt hatte nach einigen Jahren der Tätigkeit als angestellter Zahnarzt eine Zahnarztpraxis übernommen. Für das Praxisinventar hat er eine entsprechende Geschäftsinhaltsversicherung mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro abgeschlossen. Die Versicherungssumme hatte er mit der Steuerberaterin und dem bisherigen Praxisinhaber geschätzt.
Ein Brand in der Etage unter der Zahnarztpraxis weitete sich auf die Zahnarztpraxis aus und zerstörte einen Großteil des Inventars.
Der Gutachter der Versicherungsgesellschaft stellte zwar eindeutig fest, dass es sich um einen versicherten Brandschaden handelte; allerdings wurde auch die Versicherungssumme überprüft. Hierbei ergab sich, dass die Versicherungssumme des Inventars mit mindestens 200.000 Euro Neuwert hätte angesetzt werden müssen.
Dadurch ergab sich eine Unterversicherung von 50%. Die Versicherungsgesellschaft musste daher nur die Hälfte des Schadens übernehmen.
- Fehlende Elektronikversicherung
Nach Praxisschluss an einem Freitagnachmittag hatten versehentlich weder der Arzt noch seine Angestellten die Fenster der Arztpraxis verschlossen. Starke Regenfälle am Wochenende führten dazu, dass Regenwasser in die Praxisräume eindringen konnte.
Das Regenwasser löste einen Kurzschluss aus und zerstörte die EDV-Anlage sowie die Elektronik eines hochwertigen und teuren Behandlungsstuhles.
Der Arzt hatte zwar eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen, welche Leitungswasserschäden abgedeckt. Witterungsniederschläge bzw. eindringendes Regenwasser waren aber in der Police nicht abgedeckt. Eine Elektronik-Pauschalversicherung war ebenfalls nicht integriert.
Daher wurden die Kosten im fünfstelligen Bereich von der Versicherung nicht übernommen. Durch den Schaden stand die Praxis obendrein für fünf Tage still, so dass der finanzielle Folgeschaden noch höher war.
- Cyber-Angriff auf eine Arztpraxis
Eine Angestellte einer Arztpraxis erhielt eine vermeintliche Kunden-E-Mail und klickte einen auf den ersten Blick unauffälligen Link an. Allerdings handelte es sich um einen Cyber-Angriff, welcher eine Erpressung der Arztpraxis zur Folge hatte. Die Hacker konnten einen Trojaner auf dem Computer der Arztpraxis platzieren und damit den Zugriff auf die elektronischen Patientendaten verhindern. Der Praxisbetrieb musste gestoppt werden, weil eine Behandlung der Patienten so nicht mehr möglich war.
Die Arztpraxis war zwar mit einer Berufshaftpflichtversicherung, Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronikversicherung und Praxis-Rechtsschutzversicherung relativ gut aufgestellt. Für einen solchen Cyber-Angriff hätte die Arztpraxis allerdings eine passende Praxis-Cyber-Versicherung benötigt.
Daher musste der Arzt selbst nach geeigneten Spezialisten suchen, die das Problem nach einigen Tagen kostenpflichtig beheben konnten. Alleine die Suche nach den passenden Programmierern, die kurzfristig helfen konnten, dauerte zwei Tage. Das größte (finanzielle) Ärgernis war bei diesem Schadenfall der mehrtägige Stillstand der Praxis.
Gute Praxis-Cyber-Versicherungen arbeiten mit spezialisierten IT-Firmen zusammen, die genau auf solche Attacken vorbereitet sind und oft schnell Hilfe bieten können.
Unsere Aufgabe ist es nicht, den Ärzten zu sagen, welche Versicherungsgesellschaft die "Beste" oder "Günstigste" ist. Wir benennen solche Lücken, die trotz vorhandener Versicherungsverträge entstehen können. Und wir nennen geeignete Lösungsansätze, damit der Arzt bzw. die Arztpraxis in den allermeisten denkbaren Schadenfällen nicht vor solche Überraschungen gestellt werden kann, eben weil der Versicherungsschutz generell sehr breit aufgestellt ist.
Unser Ziel ist es, dass sich Ärzte auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren können - und im Schadenfall die Abwicklung durch Profis übernommen wird - damit der Praxisbetrieb so schnell wie möglich fortgesetzt werden kann.
Wie kann man den Versicherungsschutz für eine Arztpraxis möglichst wasserdicht gestalten?
Generell bestehen zwei verschiedene Modelle, um eine Arztpraxis sauber zu versichern und Haftungslücken gering zu halten.
- Modell 1:
Im Rahmen einer Multi-Risk-Police mit Allgefahrendeckung (Berufshaftpflicht inklusive Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronik- und Medizintechnik-Schutz, Glasversicherung und Ertragsausfallversicherung). - Modell 2:
In Form von (bedingungsstarken) Einzelverträgen.
Darüber hinaus benötigen Arztpraxen drei weitere Bausteine:
- eine Praxis-Ausfallversicherung (für die Absicherung des Ausfalls des Arztes)
- eine Praxis-Cyber-Versicherung (für die Absicherung von Cyber-Attacken)
- eine Praxis-Rechtsschutzversicherung (für die Absicherung eines Rechtsstreits)
Hinweis:
Während es in den meisten Fällen sinnvoll ist, die Berufshaftpflichtversicherung und die Multi-Risk-Police bzw. Geschäftsinhaltsversicherung zu kombinieren, können die anderen Bausteine über spezialisierte Versicherungsgesellschaften separat abgeschlossen werden.
In den allermeisten Situationen sichert man sich damit bessere Bedingungen und bessere Preise als wenn man alle Verträge bei einer einzigen Versicherungsgesellschaft abschließen würde.
Als Grundbaustein schließt der Arzt eine Multi-Risk-Police ab. Die Multi-Risk-Police beinhaltet automatisch nahezu alle denkbaren Schadenfälle einer Arztpraxis im Rahmen der Berufshaftpflicht- inklusive Geschäftsinhaltsversicherung, Elektronik- und Medizintechnik-Schutz, Glasversicherung und Ertragsausfallversicherung.
Der Preis für die Multi-Risk-Police berechnet sich hauptsächlich nach folgenden Kriterien:
- Art der Arztpraxis
- Anzahl und Art der beschäftigten Ärzte
- Jahresumsatz der Arztpraxis
Hinweis:
Eine Multi-Risk-Police ist in den meisten Fällen die sicherste Vertragsvariante, da die Allgefahrendeckung bis auf sehr wenige (nicht versicherbare) Leistungsausschlüsse ein Höchstmaß an Sicherheit für den Arzt und die Praxis bietet.
Es kann aber auch Konstellationen geben, in denen ein Vertragsabschluss nicht möglich ist. Dies kann zum Beispiel bei teuren Schadenfällen in der Vergangenheit oder bestimmten Gemeinschaftspraxen oder Tätigkeiten der Fall sein.Wir ermitteln je nach Art der Praxis immer die bestmöglichen Varianten.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist die Basis und wird von der Ärztekammer vorgeschrieben. In den meisten Fällen benötigen Ärzte eine Mindestversicherungssumme von 5.000.000 Euro (dreifach maximiert). Die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung umfassen die Prüfung und Zahlung von berechtigten Schadenersatzansprüchen. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.
Die Praxis-Allgefahren-Deckung ist eine erweiterte Geschäftsinhaltsversicherung, welche sämtliche optionale Einzelbausteine (EC-Gefahren, unbenannte Gefahren, Glasschäden, Elektronik und Medizintechnik, etc.) automatisch mit einschließt. Diese enthält obendrein eine pauschale sehr hohe Versicherungssumme von ebenfalls 5.000.000 Euro.
Übersicht: | |
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Berufshaftpflicht für Ärzte | 5.000.000 Euro Versicherungssumme (dreifach maximiert) |
Praxis-Allgefahren-Deckung | 5.000.000 Euro Versicherungssumme |
Ertrags-Ausfallversicherung | 5.000.000 Euro Versicherungssumme |
Elektronik-Pauschalversicherung | 1.000.000 Euro Versicherungssumme |
Highlights:
- Einfache Preisermittlung über Jahresumsatz und Anzahl der zu versichernden Ärzte (dadurch geringeres Risiko für den Praxisinhaber). Die Abfrage erfolgt einmal pro Jahr. Der Versicherungsschutz wird dann automatisch an die neuen Gegebenheiten angepasst.
- Auf Grund der enthaltenen Allgefahren-Deckung bzw. der Mitversicherung sogenannter "unbenannter Gefahren" bietet ein solcher Vertrag eine maximal mögliche Deckung. Der Versicherungsschutz liegt damit auf höchstem Niveau.
- Neben den Standardgefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sind auch diverse sonstige Schadenfälle automatisch mitversichert (EC-Gefahren, unbenannte Gefahren, Glasschäden, Elektronikschäden, Medizintechnik etc.).
Solche Bausteine könnte man in einem Standardprodukt einzeln und kostenpflichtig hinzubuchen. In einer Multi-Risk-Police sind alle Zusatzbausteine bereits integriert. Dies führt insgesamt natürlich auch zu einer Kostenersparnis gegenüber einem Abschluss aller Einzelbausteine. - Es ist praktisch keine Kürzung auf Grund einer Unterversicherung möglich, wenn die Jahresmeldung zur Anzahl der Ärzte und dem Umsatz korrekt erfolgt. Eine Ermittlung der Versicherungssummen anhand aller Neupreise oder eine Anpassung der Versicherungssumme bei Neuerwerb von Behandlungsstühlen, neuen Computern oder neuer Medizintechnik ist nicht nötig. Außer natürlich, wenn es sich um eine sehr große und teure Praxis handelt, so dass die Versicherungssumme von 5 Mio. Euro nicht ausreichen würde.
- Die Höchstentschädigung von 5 Mio. Euro in der Multi-Risk-Police geht weit über die Standard-Versicherungssummen marktüblicher Geschäftsinhaltsversicherungen hinaus, welche oft "nur" 100.000 Euro, 200.000 Euro oder 300.000 Euro abdecken. Die hohe Versicherungssumme von 5 Mio. Euro bietet eine maximale Sicherheit gegenüber dem sonst bestehenden Risiko einer Unterversicherung der Praxis, wenn ein Gutachter im Schadenfall feststellt, dass die Versicherungssumme zu gering war.
- Die Multi-Risk-Police beinhaltet einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bis 250.000 Euro. Dies ist eine der besten Regelungen am Markt.
Bei Fehlern des Arztes oder der Mitarbeiter droht damit in den allermeisten Fällen keine Kürzung oder Leistungsverweigerung durch die Versicherungsgesellschaft.
Dieser Punkt bietet für die Existenz der Praxis daher eine besondere Sicherheit gegenüber eines Standardvertrags. - VEMA-Rahmenvertrag: Unsere Kunden können in den meisten Fällen über einen VEMA-Rahmenvertrag Sonderbedingungen ohne Mehrbeitrag erhalten. Hierbei handelt es sich um Bedingungsverbesserungen gegenüber den normalen "Standard-Versicherungsbedingungen". Diese Klauseln sind vollständig zum Kundenvorteil und bieten ein Höchstmaß an Rechtssicherheit im Schadenfall (inkl. Sachverständigenklausel, verbesserte Regelungen bei Obliegenheitsverletzungen, verbesserte Regelungen beim Thema Regress).
Preis für eine Multi-Risk-Police:
Die Absicherung über eine Multi-Risk-Police ist von der Tendenz her natürlich etwas teurer, als wenn man "nur" eine Standard-Berufshaftpflichtversicherung und eine Standard-Geschäftsinhaltsversicherung mit deutlich geringeren Versicherungssummen abschließt.
Der Preisunterschied liegt in den allermeisten Fällen aber nur bei wenigen Hundert Euro pro Jahr für die Arztpraxis.
Wenn man stattdessen bei den Einzelverträgen verschiedene Zusatzbausteine (wie EC-Gefahren, Elektronikversicherung, Medizintechnik, Glasversicherung, Ertragsausfallversicherung, höhere Versicherungssummen) einzeln einschließen würde, um einen "vergleichbaren" Versicherungsschutz zu erreichen, liegen die Einzelverträge fast immer deutlich teurer als die Multi-Risk-Police.
Wenn man sich aber für eine günstigere Variante mit Berufshaftpflichtversicherung und normaler Mehr-Gefahren-Versicherung bei der Geschäftsinhaltsversicherung entscheidet, sollte man sich mit unserem Modell 2 genauer befassen.
- Berufshaftpflichtversicherung mit 5 Mio. Euro Versicherungssumme (dreifach maximiert) inkl. Bedingungsverbesserungen gegenüber dem Standard
- Geschäftsinhaltsversicherung mit individueller Versicherungssumme und weitreichendem Unterversicherungsverzicht auf Grund einer Sondervereinbarung
Je nach Art der Praxis, Anzahl der Ärzte und Mitarbeiter, Jahresumsatz und Einrichtung der Praxis können verschiede Versicherungsgesellschaften hier einen sehr guten Versicherungsschutz bieten.
Wir arbeiten hier mit folgenden Versicherungsgesellschaften eng zusammen:
Alte Leipziger, Allianz, Baloise, HDI, Helvetia.
Diese Versicherungsgesellschaften bieten neben einem sehr guten Bedingungswerk ein langjähriges Know-how in der Versicherung von Arztpraxen und Ärzten. Dies ist sehr entscheidend, damit die Schadenabwicklung professionell und zügig verläuft.
In den meisten Fällen können wir auch bei diesem 2. Modell für unsere Kunden kostenfrei die Sonderbedingungen eines VEMA-Rahmenvertrages bei der Berufshaftpflichtversicherung und der Geschäftsinhaltsversicherung hinterlegen. Dies wertet den Versicherungsschutz gegenüber einem Standardvertrag auf und bietet eine höhere Sicherheit für die Praxis und den Arzt.
- Praxis-Ausfallversicherung (für die Absicherung des Ausfalls des Arztes)
- Praxis-Cyber-Versicherung (für die Absicherung von Cyber-Attacken)
- Praxis-Rechtsschutzversicherung (für die Absicherung eines Rechtsstreits)
Baustein 1: Praxis-Ausfallversicherung (für die Absicherung des Ausfalls des Arztes)
Eine Praxis-Ausfallversicherung bietet finanziellen Schutz bei Krankheit, Unfall und Quarantäne. Wenn der Praxis-Inhaber längere Zeit ausfällt, laufen die Kosten der Praxis natürlich weiter. Dies sind beispielsweise Personalkosten, Miete, Pacht, Nebenkosten, Finanzierungskosten, ggf. entgangene Gewinne.
Die Krankentagegeldversicherung des Arztes deckt in den meisten Fällen bestenfalls das persönliche Einkommen des Arztes ab - nicht aber die Kosten der Praxis.
Eine normale Ertragsausfallversicherung hilft in der Regel auch nicht weiter. Die Ertragsausfallversicherung greift nämlich nicht bei Ausfall / Krankheit des Arztes, sondern wenn die Praxis auf Grund eines Brand- oder Leitungswasserschadens vorübergehend geschlossen bleiben muss.
Die Praxis-Ausfallversicherung sichert also die Kosten bei Ausfall des Arztes ab.
An dieser Stelle gibt es enorme Unterschiede in den Versicherungsbedingungen.
Hier nur einige Punkte, die wir bei unserer Empfehlung berücksichtigen:
- Darf die Versicherungsgesellschaft den Vertrag von sich aus kündigen, wenn der Arzt eine längere Krankheit hatte und die Versicherung für die Zukunft weitere Ausfälle befürchten muss?
Hinweis: Viele Versicherer dürfen in einem solchen Fall den Vertrag kündigen. Besser ist natürlich ein vertraglich vereinbarter Kündigungsverzicht. - Wenn der Arzt auf Grund einer Überlastung eine psychische Erkrankung bekommt und ausfällt: Soll die Praxis-Ausfallversicherung in einem solchen Fall eintreten?
Hinweis: Viele Verträge leisten hier nicht. Besser ist natürlich, wenn psychische Erkrankungen mitversichert sind. Gesellschaften verlangen für diesen Einschluss oft rund 25% Beitragszuschlag. - Wenn der Arzt auf Grund einer schlimmeren Erkrankung 24 Monate ausfällt: Soll die Versicherung die Kosten für die gesamte Zeit übernehmen?
Hinweis: Hierbei handelt es sich natürlich um ein extremes - aber auch teures bzw. für die Praxis existenzbedrohendes – Beispiel. Viele Verträge leisten standardmäßig nur für 12 Monate - andere Verträge für bis zu 24 Monate.
Highlights:
- Leistungsstarke Versicherungsbedingungen
- Langjährige Erfahrung
- Die Versicherungsgesellschaft verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht
- Lange Haftungsdauern
- Entfall der Karenzzeit bei stationärem Aufenthalt
Baustein 2: Praxis Cyber-Versicherung
Viele Unternehmensprozesse sind automatisiert oder haben Schnittstellen zur digitalen Welt. Cyberrisiken wie Hackerangriffe, IT-Ausfälle, verschlüsselte Patientendaten oder weitere Cyberkriminalität sind ein ernst zu nehmendes Risiko.
Die Praxis-Cyber-Versicherung umfasst einerseits die Eigenschadendeckung und andererseits die Absicherung von Ansprüchen Dritter (Haftpflichtschäden).
Damit schützt sie Arztpraxen zuverlässig bei digitalen Risiken.
Ein entscheidender Aspekt für eine Arztpraxis ist die schnellstmögliche Fortsetzung des Praxisbetriebs nach einem Hackerangriff.
Eine gute Praxis-Cyber-Versicherung bietet hierfür nicht nur organisatorische und fachliche Unterstützung durch eigene IT-Experten, sondern auch notwendiges Know-how für den Umgang mit staatlichen Auflagen im Zusammenhang mit der Datenschutzgrundverordnung. Darüber hinaus enthält die Cyber-Versicherung verschiedene finanzielle Leistungen.
Ein optimaler Spezial-Anbieter für Arztpraxen ist die Versicherungsgesellschaft Markel.
Markel ist ein Unternehmen, welches sich seit Jahren auf verschiedene Haftpflicht- und Cyber-Versicherungen spezialisiert hat und mit einem hervorragenden IT-Team in Schadenfällen kooperiert.
Die Praxis-Cyber-Versicherung von Markel können wir mit einem Rahmenvertrag / VEMA-Deckungskonzept anbieten. Dies sind Besserstellungsklauseln gegenüber den Standard-Bedingungen. Dazu zählen beispielsweise verbesserte Regelungen bei grober Fahrlässigkeit, bei Verstößen gegen gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Sicherheitsvorschriften oder bei Arbeiten aus dem Home-Office.
Highlights:
- Maßgeschneidertes Deckungskonzept für Arztpraxen
- Kooperation mit einem hervorragenden IT-Team, um im Schadenfall sofort fachmännische Hilfe zu erhalten und den Praxisbetrieb schnellstmöglich wieder starten zu können.
- Einschluss des VEMA-Deckungskonzeptes mit Bedingungsverbesserungen gegenüber einem Standardvertrag.
- Finanzielle und personelle Unterstützung nach einer Cyber-Attacke.
- Langjährig erfahrener Spezial-Anbieter für Cyber-Risiken.
Baustein 3: Praxis-Rechtsschutzversicherung für Ärzte
Ärzte unterliegen bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit erheblichen Haftungsrisiken. Eine verpflichtende Absicherung stellt daher die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte dar. Daneben bietet eine Praxis-Rechtsschutzversicherung für alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte eine optimale Absicherung bei einem drohenden Rechtsstreit.
Ausgezeichnete Anbieter für eine unabhängige Rechtsschutzversicherung für Mediziner sind die Auxilia, die ARAG, die Concordia und ggf. Roland Rechtsschutz.
Rechtsschutzversicherungen werden oft im Baukastensystem angeboten. Hierzu zählen beispielsweise folgende Bereiche:
- Rechtsschutz für die Firma bzw. die Praxis
- Praxis-Vertrags-Rechtsschutz
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Regress-Rechtsschutz
- Privater-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement
- Unabhängigkeit der Rechtsschutzversicherung zu den anderen Verträgen
Highlights:
- Wir erstellen Ihnen einen maßgeschneiderten Rechtsschutz-Vertrag, der zu den übrigen Versicherungsverträgen passt und es keine Interessenskonflikte der Versicherungsgesellschaft geben kann.
- Einschluss des VEMA-Deckungskonzeptes mit Bedingungsverbesserungen gegenüber einem Standardvertrag. Hervorragende Rechtsschutz-Bedingungen ohne Mehrbeitrag.
- Langjährige Erfahrung bei der Auswahl geeigneter Rechtsschutz-Verträge.
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